Kündigung und Gartenübergabe

Bitte beachten Sie folgende Schritte:

  • Kündigen Sie Pachtvertrag und Mitgliedschaft schriftlich. Alle im Pachtvertrag eingetragenen Personen/Mitglieder müssen diese Kündigungen unterschreiben.
  • Sie erhalten eine Bestätigung der Kündigung (entsprechend der festgelegten Fristen) mit einer Checkliste/Stand 2018. Diese senden Sie bitte ausgefüllt an den Vorstand zurück. Die Checkliste gibt Ihnen eine Hilfestellung, welche Voraussetzungen von Ihnen vor der Übergabe erfüllt werden müssen (und auch den „Wert“ des Gartens beeinflussen).
  • Nach Zusendung der Checkliste an den Vorstand wird ein vom Stadtverband zugelassener Gutachter bestellt. Das Wertgutachten umfasst „Ihren“ Besitz (Laube, Pflanzen, Gehölze, Zaun etc.) – aber auch „Rekultivierungsauflagen“ und Beanstandungen, die den Wert schmälern können.

Neuvergabe:
Alle Nachpächter/Mitglieder werden ausschließlich vom Vorstand festgelegt. Wir führen dazu auch eine Interessentenliste und veröffentlichen gekündigte Gärten (nach Rücksendung der Checkliste) im Internet und im Schaukasten.
Sollten Sie bereits einen Interessenten haben, teilen Sie uns das bitte mit.