Liebe Gartenfreunde,
aus aktuellem Anlass bitten wir dringend um Beachtung:
Jede Baumaßnahme ist vor Beginn zu beantragen und nur nach Genehmigung zu beginnen. Sichtschutzzäune sind nach der neuen Rahmenkleingartenordnung nicht mehr zulässig, d.h. es darf keine Erneuerung verschlissener Zäune mehr erfolgen!
Bitte beachtet unsere Satzung sowie die Garten- und Bauordnung, nachzulesen auf unserer Homepage (Vereinsaufgaben –> Bauen im Garten).
u.a.: Satzung §6 (3) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es … d) bauliche Veränderungen jeglicher Art ohne Genehmigung des Vorstandes vornimmt
(siehe auch §10 (3) und §13 des Unterpachtvertrages)
Euer Vorstand