Liebe Gartenfreunde,
bitte nutzt die Wintermonate und überprüft Eure Laubenversicherungen:
Immer wieder gibt es Meldungen über Brandstiftungen an Gartenlauben. Die betroffenen Pächter können nichts dafür, aber in den meisten Fällen entsteht Totalschaden sowohl an der Baulichkeit selbst als auch an der Inneneinrichtung. Spätestens dann gilt nach dem ersten großen Schreck der nächstliegende Gedanke der Versicherung – wenn man denn eine hat!
Ist der Gartenfreund nicht versichert und die Gartenlaube abgebrannt, bleibt der Gartenfreund immer noch Eigentümer des Brandschuttes. Die Aufwendungen für die Entsorgung des Brandschuttes als Sondermüll sind sehr kostenintensiv. Eine abgeschlossene Versicherung sollte die Entsorgung der Reste der Gartenlaube und den Wiederaufbau ermöglichen. Hierbei sollte man seine Versicherungsprämie nicht zu knapp bemessen, um die Folgen einer Unterversicherung zu vermeiden.
In jüngerer Vergangenheit nehmen auch Extremwetterereignisse zu, die zu enormen Schäden an der Laube führen können. Auch hier empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung.
Der Landesverband bietet die Möglichkeit preisgünstiger Gruppenverträge, die direkt auf das Kleingartenwesen zugeschnitten sind und die auch über den Landesverband Sachsen der Kleingärtner angeboten werden.
Weitere Infos unter www.lsk-kleingarten.de/versicherungstipps/

Quelle: Zeitschrift „Gartenfreund“ Heft 10/2020