Sichere Elektroanlagen in der Kleingartenanlage Rudolphia e.V. 1902
Der Vorstand hat in den Jahren 2015 und 2016 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an der Elektroanlage des Vereins veranlasst.
Jeder Pächter kann in seiner Parzelle Strom nutzen. Voraussetzung dafür ist der Anschluss über den zugehörigen Verteilerkasten und das Vorhandensein eines geeigneten Stromzählers der geeicht und verplombt sein muss.
Für die Errichtung von Elektro-Anlagen in den Parzellen ist der jeweilige Pächter verantwortlich. Als Eigentümer von Elektroanlagen hat jeder Pächter die Pflicht, sich an die Regeln des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) zu halten, die technische Sicherheit zu gewährleisten und den Nachweis (Prüfprotokoll) für die Sicherheit der Elt-Anlage zu erbringen.
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 07. Februar 2017 die Richtlinie zum Betrieb elektrischer Anlagen in den Gemeinschaftsgebäuden, auf den Gemeinschaftsflächen und auf den Parzellen beschlossen.
Diese Richtlinie ist kann auf unserer Internetseite „Vereinsinterne Dokumente – siehe: Elektrorichtline vom 07.02.2017“ heruntergeladen werden bzw. ist beim Vorstand erhältlich und für alle Pächter verbindlich.
Download „Elektrorichtlinie vom 07.02.2017“ (pdf-Dokument)
Es werden alle Pächter aufgefordert, bis spätestens 31.12.2017 den Nachweis für die Sicherheit der Elektroanlage auf ihrer Parzelle zu erbringen. Dazu ist das Prüfprotokoll der Fachfirma (als Kopie), welches nicht älter als 8 Jahre sein soll, dem Vorstand zu übergeben. Jeder, der kein bzw. kein gültiges Prüfprotokoll vorweisen kann, muss damit eine Fachfirma seiner Wahl beauftragen.
Wer bis zum genannten Termin kein Prüfprotokoll vorweisen kann riskiert, dass die Lieferung von Elekroenergie unterbrochen werden muss.
Unverbindliche Vorschläge für Fachfirmen:
Elektroanlagenbau Dirk Stahnke GmbH
Großenhainer Str. 137, 01129 DD
Tel.-Nr. 0351 8495449
Elektroinstallation Hennig
Inhaber: Juri Ernst
Fechnerstr. 15, 01139 DD
Tel.-Nr. 0351 8589685
Der Vorstand