Liebe Gartenfreunde,
aus gegebenem Anlass möchten wir euch über die Aufgaben des Vorstandes informieren:
allgemein im Überblick:
- Vereinszweck verfolgen.
- Vereinsinteressen verfolgen.
- Rechtlich absichern.
- Vereinsvermögen erhalten.
- Mitglieder-Angelegenheiten.
- Rechtliche Aufgaben.
- Kommunikation, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.
Das widerspiegelt sich in der Satzung unseres Vereins, die Grundlage für jedes Handeln ist. (Auszüge):
§ 2 Zweck und Ziel
(1) Der Verein organisiert in Übereinstimmung mit dem Bundeskleingartengesetz die Nutzung von Kleingärten durch seine Mitglieder als gemeinnützige Tätigkeit und verfolgt ausschließliche und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung „steuerbegünstigte Zwecke“. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Kleingärtnerei. Er setzt sich für die Erhaltung der Kleingartenanlage ein und fördert ihre Ausgestaltung. Die Mitglieder des Vereins leisten einen wirksamen Beitrag für mehr Grün in der Stadt und verbessern mit ihrer Arbeit das ökologische Klima.
(3) Der Verein fördert das Interesse der Mitglieder zur sinnvollen, ökologisch orientierten Nutzung des Bodens, für die Pflege und den Schutz der natürlichen Umwelt und der Landschaft. Die Tätigkeit der Mitglieder dient der Förderung der Gesundheit durch körperlichen Bewegungsausgleich.
(4) Der Verein unterstützt und fördert die Freizeitgestaltung und Erziehung der Jugend zur Naturverbundenheit
§ 5 Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied ist verpflichtet:
a) diese Satzung, den abgeschlossenen Unterpachtvertrag, die Ordnungen des Vereins sowie die Kleingarten-Rahmenordnung der Landeshauptstadt Dresden und die Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen einzuhalten und nach diesen Grundsätzen sich innerhalb des Vereins kleingärtnerisch zu betätigen,
b) Beschlüsse des Vereins anzuerkennen und aktiv für deren Erfüllung zu wirken,
….
e) für beabsichtige Baumaßnahmen einen Antrag beim Vorstand einzureichen – Grundlage dafür ist die Bauordnung des Vereins -, ….
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft ….
(3) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es ….
d) bauliche Veränderungen jeglicher Art ohne Genehmigung des Vorstandes vornimmt,
….
§ 10 Der Vorstand …
(13) Aufgaben des Vorstandes:
a) laufende Geschäftsführung des Vereins,
b) Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung und Durchsetzung ihrer Beschlüsse,
c) Organisation der Verwaltung und Pflege der Gemeinschaftseinrichtungen.
(14) Zur Unterstützung der Vorstandsarbeit können vom Vorstand Arbeitsgruppen gebildet
und Kommissionen berufen werden. Deren Leiter können an den Vorstandssitzungen
mit beratender Stimme teilnehmen.
Euer Vorstand