Meldung Stromzählerwechsel

Die Eichfrist von mechanischen Stromzählern beträgt 16 Jahre, die von elektronischen 8 Jahre.

Nach Ablauf der Eichfrist kümmern Sie sich bitte um einen Wechsel des Zählers. Dieser muss zwingend durch eine Fachfirma erfolgen. Als Nachweis reichen Sie bitte die Rechnung oder Bestätigung der Firma beim Vorstand ein.

Den erfolgten Wechsel melden Sie bitte zeitnah dem Vorstand.  Sie können dies per Einwurf in den Briefkasten am Vorstandsbungalow tun, per Email an schriftfuehrerin@kgv-rudoplphia.de oder mit folgendem Formular:

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