Zur Bewirtschaftung einer Gartenparzelle gehört selbstverständlich auch, dass gelegentlich Gebäude, Wege, Zäune, etc. erneuert oder sogar neu errichtet werden müssen. Bitte bedenkt jedoch, dass sämtliche Baumaßnahmen, bei denen etwas fest mit dem Boden verankert wird, zwingend einer Baugenehmigung bedürfen! Die Baugenehmigung muss vor Beginn der Baumaßnahme schriftlich beantragt werden.
Die Bearbeitung jedes Antrags benötigt Zeit. Bitte plant etwa drei Monate für die Antragsdauer ein. Je vollständiger der Antrag eingereicht wird, um so schneller kann eine Entscheidung getroffen werden.
Zu jedem Bauantrag gehört eine Skizze mit Maßangaben.
Einer Baugenehmigung bedürfen unter Anderem (aber nicht ausschließlich):
- Gartenlauben, Pavillons
- Gewächshäusern
- befestigte Wege, Einfriedungen, Terrassen
- Zäune, Tore
- Aufschüttungen bzw. Abgrabungen
Brunnen bedürfen einer gesonderten Genehmigung.
Für bestimmte Baulichkeiten kann leider keine Baugenehmigung erteilt werden. Sie können aber für die Dauer des Pachtverhältnisses geduldet werden. Gegebenenfalls kann die Duldung auf Antrag eines neuen Pächters verlängert werden.
Für eine Duldung kommen folgende Baulichkeiten in Frage:
- Pergola, Rankgerüst als Sichtschutz
- Kinderspielhaus, kein Baumhaus
- Sandkasten
- Gartenteich
Keiner Baugenehmigung bedürfen provisorische Einrichtungen (Bsp.: Kinderplanschbecken, Partyzelt,…), sowie Kompostbehälter, Hochbeete oder Vogelhäuschen.
Im Zweifel, sowie bei Fragen zur Baugenehmigung, wendet euch bitte an den zuständigen Beisitzer im Vorstand (Email).
Anlagen
- Formblatt B1 – Bauantrag (Stand 14.04.2021)
- Formblatt D1 – Antrag auf Duldung (Stand 14.04.2021)
- Formblatt – Antrag Brunnenbau
Kontakt
Martin Lehmann
Hähneweg 2
Tel.: 0176 76 96 41 58
Email: bau@kgv-rudolphia.de