Erbringen von
G E M E I N S C H A F T S L E I S T U N G E N

lt. § 5 Buchstabe d) der Satzung des Kleingärtnervereins Rudolphia e.V. 1902 vom 13.11.2016

Pro Garten sind 4 Pflichtstunden im Jahr zu leisten.
In der Regel sollen die Gemeinschaftsleistungen beim Arbeitseinsatz erbracht werden.

2023
jeweils 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
1. April + Grünschnittcontainer
6. Mai
3. Juni
24. Juni
26. August
9. September
7. Oktober
4. November

Die Anmeldung erfolgt mit einem Formularvordruck beim Vorstand, indem

Zur Planung der Aufgaben müssen die Anmeldungen bis spätestens 5 Tage vor dem Termin
eingehen. Spätere Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Für das Leisten der Pflichtstunden ist die Bestellung einer Ersatzkraft möglich.
Ist die Ersatzkraft nicht Mitglied im Kleingärtnerverein Rudolphia e.V. 1902 besteht über
den Verein kein Unfallversicherungsschutz beim Erbringen von Gemeinschaftsleistungen.
Mit Unterschrift nimmt die Ersatzkraft dies am Tag des Arbeitseinsatzes zur Kenntnis. Gleichzeitig bestätigt sie mit Unterschrift, privat unfallversichert zu sein und die Prämie samt Versicherungssteuer fristgerecht gezahlt zu haben. Im Schadenfall können gegenüber dem KGV Rudolphia e.V. 1902 keinerlei Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Für nicht geleistete Gemeinschaftsleistungen ist der von der Mitgliederversammlung beschlossene Ersatzbetrag in Höhe von 35,00 € pro Stunde mit der Beitragszahlung im Folgejahr zu entrichten.

Die Sprechstunden des Vorstands finden i. d. R. am Tag des Arbeitseinsatzes im Vorstandsbungalow in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.

Vorstandssprechstunden außerhalb dieser Zeiten bitte nach Vereinbarung.