Schreibtisch mit Einladung zur Mitgliederversammlung

Kurze Niederschrift über die Durchführung der Mitgliederversammlung am 22.05.2022

Die Mitgliederversammlung (MV) hat am 22. Mai 2022, 10:08 bis 11:55 Uhr stattgefunden.

Die MV war satzungsgemäß einberufen und beschlussfähig.

Es haben 60 wahlberechtigte Mitglieder teilgenommen.

TOP 1: Eröffnung und Begrüßung

Die Mitgliederversammlung wurde ordnungsgemäß einberufen und war beschlussfähig.

TOP 2: Wahl der Versammlungsleiterin, Vorschlag des Vorstandes: Gartenfreundin Anett Heide

MVB 01/22: absolute Mehrheit, keine Gegenstimmen

TOP 3: Bekanntgabe der endgültigen Tagesordnung

Es gab einen fristgemäßen Antrag. Der Punkt „Bauordnung“ wurde als TOP 9 ergänzt.

TOP 4: Verlesen des Rechenschaftsberichtes 2021 von dem Vorsitzenden Steve Wehner.

Die Mitglieder nahmen den Rechenschaftsbericht an.

MVB 02/22: absolute Mehrheit, keine Gegenstimmen

TOP 5: Vorstellung des Finanzberichtes für 2021 von Anita Gotthardt

TOP 6: Bericht der Kassenprüfer, vorgetragen von Oliver Funke.

Die Mitglieder nahmen den Finanzbericht über 2021 an und stimmen dem Kassenbericht zu.

MVB 03/21: absolute Mehrheit, keine Gegenstimmen

TOP 7:Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes.

MVB 04/21: absolute Mehrheit, keine Gegenstimmen

TOP 8: Berichte zu folgenden Themen mit anschließender Diskussion:

  • Wildbienengarten an der Abkippstation, vorgetragen von Steve Wehner
  • Kultur mit Ausblick auf Höhepunkte im Jahr 2022, vorgetragen von Andrea Gaedfiiirdnung

In diesem Punkt wurden die Regeln zur Errichtung von Sichtschutzzäunen diskutiert.

Laut Rahmenkleingartenordnung sind Sichtschutzzäune in Kleingartenanlagen verboten. Erlaubt sind u.a.: Zäune bis 1,20 m, Hecken, begrünte Rankgitter, vertikale Marquisen.

Rahmenkleingartenordnung Punkt 3.2. „…Einfriedungen innerhalb der KGA sowie Rankgerüste und Sichtschutzanpflanzungen dürfen den Blick in die Parzellen nicht beeinträchtigen. Um einen Sicht- und Windschutz am Sitzplatz zu erreichen, kann ein Rankgerüst, mit entsprechender Bepflanzung, mit einer maximalen Höhe von 2 m errichtet werden. …“

In Einzelfällen (Beispiel: direkt zwischen zwei Lauben) kann eine Duldung ausgesprochen werden.

Bitte sprecht in Einzelfällen immer frühzeitig den Vorstand an, um geeignete Lösungen zu finden!

TOP 10:Schlusswort

Die Dokumente zur Versammlung und das ausführliche Protokoll können nach Terminabstimmung beim Vorstand eingesehen werden. Der Vorstand bedankt sich bei allen Helfern für die Unterstützung bei der Durchführung der MV.

gez. Annika Arévalo

Schriftführerin