Liebe Gartenfreunde,
die aktuelle Corona-Schutzverordnung (Stand 5.11.2021) sieht vor, dass bei Vorliegen der Vorwarnstufe Veranstaltungen nur noch mit verpflichtendem 2G-Modell (Zutritt nur für Geimpfte und/oder Genesene) durchgeführt werden dürfen.
Jedes Mitglied hat das Recht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung. Eine Umsetzung des 2G-Modells widerspricht diesem Recht.
Aus diesem Grund sagen wir die für den 14.11.2021 geplante Mitgliederversammlung ab.
In einigen Tagen geht euch die Mitgliederversammlung erneut schriftlich zu. Darin enthalten sind die Beschlussunterlagen zur Beitragsordnung für 2022, zu den Aufwandsentschädigungen 2022, zum Finanzplan 2022, ein gelber Wahlzettel und einige weitere Vereinsinformationen.
Damit die Beschlüsse Gültigkeit haben, ist es unbedingt notwendig, dass mindestens die Hälfte der ausgegebenen Beschlussunterlagen / Wahlzettel ausgefüllt wieder abgegeben wird.
Damit unser Verein handlungsfähig bleibt, ist die Wahl notwendig und damit der Vorstand arbeitsfähig bleibt, sind alle Beschlüsse notwendig (die Beitragsordnung ist die Grundlage für die Rechnung im Februar). Ich bitte euch hiermit eindringlich, euren Verein zu unterstützen und die Termine zur Abgabe der Unterlagen wahrzunehmen:
Termine zur Abgabe der Beschlussunterlagen und Wahlzettel sowie zur Klärung von Fragen:
Samstag, 20.11.2021 von 10-12 Uhr am Vorstandsbungalow
Sonntag, 21.11.2021 von 10-12 Uhr am Vorstandsbungalow
Samstag, 27.11.2021 von 10-12 Uhr am Vorstandsbungalow
Sonntag 28.11.2021 von 10-12 Uhr am Vorstandsbungalow
Die Wahlzettel werden separat von der vorstandsunabhängigen Wahlkommission (für diese Aufgabe haben sich die Gartenfreunde Chr. Forkert, V. Wobad und M. Thiede bereiterklärt) gelesen und ausgezählt. Hierzu kann der Wahlzettel im verschlossenen Umschlag abgegeben werden (per Einwurf in den Briefkasten Bärnsdorfer Strasse oder in den Briefkasten am Vorstandsbungalow). Der Wahlzettel kann auch an einem der o.a. Termine in die Wahlbox geworfen werden.
Der Stimmzettel zu den MVB kann gleichzeitig aber gesondert / unabhängig vom Wahlzettel eingeworfen werden (! Nicht beide zusammen in einem verschlossenen Umschlag! Nicht beide in die Wahlbox! Wahlzettel und Stimmzettel nicht zusammenheften oder -kleben!)
Im Namen des Vorstandes
Babett Viete-Wünsche
Stand 8.11.2021