Bericht vom 13. Tag der Chronisten – Stadtverband Dresden


Tag u. Zeit: 09.03.2024, 9-14 Uhr
Ort: KGV Neuland e.V. (Emerich-Ambros-Ufer 57)
Teilnehmer: Vera Wobad, AG Chronik
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Begrüßung durch AG Geschichte und Traditionspflege des Stadtverbandes Elke Ehnold, Herr Borges und Vorstellung des Vereins durch Vorsitzende Katrin Woloschanowski

  • Rundgang durch Gartenanlage mit Zeigen der Besonderheiten z.B. Gemeinschaftsgarten,
    Nisthäuschen mit Schauglas zum Beobachten der Brut, alte Gartengeräte, Feuchtbiotop
  • Öffnung und Erklärung des Traditionsbüdchens mit alten Geschirr, Bügeleisen, Kaffeemühlen,
    Schreibmaschine, Rechenmaschine, mit Vielem was früher im Garten nach Aussortierung zu Hause
    Verwendung fand – dazu manchmal kleine Führungen/Erläuterungen für Kinder
  • Erwähnung von Verbindungen zum Kinder- und Jugendhaus sowie Übergabe der Ernte aus dem
    Gemeinschaftsgarten an das K-J-Haus
  • Erwähnung, dass Gartensaison immer 1. Mai mit Trödelmarkt eröffnet wird – wer als
    Gartenfreund mitmachen will, stellt einen kleinen Tisch mit Trödel an sein Gartentor und bietet das
    feil
  • -> Fotos am Ende
  • Frank Hoffmann, Geschäftsführer Stadtverband Dresden
    2024 160 Jahre Kleingartenwesen in Sachsen
    2024 Kleingartenwandertag Südhöhe und Bismarckturm
    2033 Bundesgartenschau in Dresden – Trümmerhalden und -berge u.a. Proschhübel, Hechtpark als Erinnerungsort, KGV Neuer Hecht, Neuer KGV bei Basedowstraße, Ausbau Blaues Band
    Gründung einer GmbH (ca. 300 befristete Arbeitsplätze)
    Fläche der Kleingärten in Dresden entspricht 1110 Fußballfeldern
  • Marga Woloschanowski, Chronistin des KGV Neuland
    kurze Vorstellung ihrer Arbeit und des Archivs
  1. Vortrag Dr. Heinz Wolff, Zwickau
    „Von der Kleingarten- und Kleinpachtlandverordnung 1919 zum Bundeskleingartengesetz 1983“
  • 1814 Pastor Schröder in Kappeln an der Schlei Verpachtung von Kirchland mit ersten
    rudimentären Regeln
  • Kleingärtner eher aus dem mittelständischen Bereich und Kleinbürgertum, nicht so sehr die arme
    Bevölkerung
  • 1864 Gründung 1. Schreberverein in Leipzig – keine gesetzlichen Bestimmungen
  • 1919 nach 1. Weltkrieg – durch Nestor Kurt Schilling initiiert Kleingarten- und
    Kleinpachtlandverordnung
  • 1924 1. Tagung des Kleingartenverbandes in Bautzen mit Dokumentation der Kleingartensituation
    Sachsens durch Kurt Schilling
  • 1970er Jahre Westdeutschland Feststellung, dass gesetzliche Grundlagen für Kleingartenwesen
    nicht vorhanden bzw. nicht ausreichend – Bildung einer Kommission zur Erarbeitung eines
    Gesetzes
  • 1983 Bundeskleingartengesetz als Rahmenvereinbarung, gilt bis heute, soll auch so beibehalten
    werden
  • 3.10.1990 Anschluss des DDR-Kleingartenwesens im Rahmen der Wiedervereinigung, Gültigkeit
    des Bundeskleingartengesetzes nun in ganz Deutschland
  • die Diskussion um das Bundeskleingartengesetz wird im „Schrebergärtner“ Ausgabe Jahr 2024
    aufgegriffen
  • Hervorhebung der Wichtigkeit der Erhaltung der Gemeinnützigkeit für den Bestand der
    Kleingartenvereine gegenüber Begehrlichkeiten Dritter

2. Vortrag Dr. Angelika Winter, Zwickau
„Das richtige Aufbewahren und Archivieren von Vereinsdokumenten“

  • wichtig Handbuch für den Sächsischen Kleingartenverein – Gesetze, Verordnungen, Erfahrungen
  • Schriftführer und Chronist für Ablage verantwortlich
  • Handreichungen für Vereine des Landschaftsverbandes Rheinland mit Musteraktenplan und
    Aufbewahrungsfristen für Umgang mit Akten, Einzeldokumenten, Fotos, Filmen, Vereinsfahnen,
    Pokalen, Ehrenmedaillen —> Sortierung und Inventarisierung
  • Praktische Beispiele: Metall aus Akten und Dokumenten, keine PE-Hüllen eher PP-Hüllen,
    Fotos in Pergamintaschen stehend und gut beschriften oder Fotos in Archivpapier einschlagen
    liegend aufbewahren (Firmen für Archivbedarf)
  • !! lichtgeschützt, kühl, trocken !! – keine großen Temperaturschwankungen, wenn möglich
  • abschließbarer Schrank
  • digitalisieren und Ablage auf externer Festplatte, getrennte Aufbewahrung von Originalmaterial
    und Festplatte
  • Möglichkeit eines Depositalvertrages mit dem Kommunalarchiv, wenn keinerlei
    Aufbewahrungsmöglichkeiten im Verein vorhanden
  • !! Aufheben auf jeden Fall aller Dokumente/Objekte, die Vereinsgeschichte und seine Entwicklung
    bezeugen → teils Ermessensfrage
  • rechtsrelevante Dokumente